Verkehrsministerium Baden-Württemberg erteilt Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO für die Nutzung von Funkgeräten im Auto bis zum 30.06.2021

Baden-Württemberg hat pandemiebedingt eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 46 Abs. 2 StVO bis zum 30. Juni 2021 erteilt. Begründet wurde dieser bisher zeitlich und inhaltlich umfassendste Weg mit versicherungsrechtlichen Bedenken, die, so die Bürgerreferentin im Verkehrsministerium, Beatrice Böninger, bestünden.